Dies bedingt auch einen hohen Fortbildungsaufwand. Auch ist Arbeit ohne Ablenkung notwendig. Deswegen sind wir nicht ständig telefonisch erreichbar. Wir melden uns, sowie der Arbeitsanfall das erlaubt.
Unsere Schwerpunkte im Überblick
Vertretung vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und auch beim Bundessozialgericht in Kassel, sowie allen anderen Gerichten bei Bedarf.
Sozialrecht für Versicherte
- Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) Schwerbehinderung, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, soziales Entschädigungsrecht, Opferentschädigung etc.
Sozialrecht für Beitragszahler und Unternehmen
- besonders auch bezüglich Sozialversicherungspflicht und Beitragsrecht für Krankenkassen- bzw. Rentenversicherungsbeiträge, Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, Scheinselbstständigkeit usw.,
- auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
- Zusatzversorgung/betriebliche Altersversorgung
- Berufsständische Versorgungswerke – Befreiungsrecht von DRV Bund
Neue elektronische Kommunikationstechnik
Wir korrespondieren sehr gern durch E-Mail; der tägliche Arbeitsablauf lässt sich dadurch vereinfachen. Mit dem, der das aber aus durchaus berechtigten Gründen des Datenschutzes nicht will, führen wir den Schriftwechsel allein auf Papier. Informationen, die unbedingt nicht in dritte Hände gelangen sollen, sollten nicht durch E-Mail übermittelt werden. Bei uns werden sämtliche Unterlagen eingescannt und gemäß den Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und gespeichert, sodass wir Originale im Allgemeinen hier nicht aufbewahren, sondern an unsere Mandanten zurückgeben.
Zunehmend ersetzen moderne Kommunikationstechniken, wie z.B. Telefonkonferenzen und insbesondere Videokonferenzen die klassische persönliche Besprechung. Hierdurch können Fahrzeiten eingespart und insbesondere auch Besprechungen bei größerer räumlicher Distanz zeitnah durchgeführt werden. Dies vereinfacht auch die Übernahme von überregionalen Mandaten.
Kosten und Gebühren
Für unsere Tätigkeit entstehenden Kosten, die nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) berechnet werden.
Bei Unternehmen und Selbstständigen rechnen wir entweder nach Streitwert oder nach aufgewendeter Zeit mit einem Stundenhonorar, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer und je nach der im Einzelnen getroffenen Honorarvereinbarung ab.
Für Versicherte bemisst sich unser Honorar i.d.R. nach den gesetzlichen Rahmengebühren. Für ein Widerspruchsverfahren ist hier im Durchschnitt mit 350-450 €, für ein Klageverfahren mit 700-800 €, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer zu rechnen. Vielfach decken die Rahmengebühren jedoch den tatsächlichen Aufwand nicht. In diesen Fällen vereinbaren wir i.d.R. ein pauschales Sonderhonorar i.H.v. 250 bis 500 € für ein Widerspruchsverfahren und 500 bis 1000 € für ein Klageverfahren, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Ob eine gegebenenfalls vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Verfahren übernimmt, muss grundsätzlich in jedem Einzelfall durch eine Deckungsanfrage abgeklärt werden.
Sofern die notwendigen Mittel zur Führung eines Verfahrens nicht vorhanden sein sollten, kann im Einzelfall auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.